Anti-Terrorismus-Gesetze — 20 Jahre nach 9/11

Auch heute, 20 Jahre nach 9/11, bleiben viele ursprünglich zeitlich befristete Freiheitseinschränkungen in Kraft.

English version available here.

Autor: Dr. Josef Braml, Generalsekretär der Deutschen Gruppe der Trilateralen Kommission. Vorwort von Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesrepublik Deutschland

Als Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 haben fast alle der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) Anti-Terrorismus-Gesetze verabschiedet, die zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger bis heute auch persönliche Freiheitsrechte einschränken und die Befugnisse der Exekutive im Namen der nationalen Sicherheit erweitern. 

Der vergleichende Fokus dieser Studie ist auf nationale Gesetze und Maßnahmen der G20-Staaten gerichtet und zeigt auf, dass auch heute, 20 Jahre später, die allermeisten Anti-Terrorismus-Gesetze in Kraft bleiben. Auch autoritäre Staaten nutzen den „Krieg gegen den Terrorismus“ immer wieder als Rechtfertigung, um etwa unliebsame Regimegegner und Oppositionelle in ihren Ländern zum Schweigen zu bringen. In demokratischen Staaten bleiben viele der ursprünglich zeitlich befristeten Eingriffe in die Privatsphäre, etwa bei der Überwachung der Telekommunikation oder der Erfassung biometrischer Merkmale, bestehen und wurden durch die Aufnahme in dauerhaftes Recht normalisiert. 

Im „Krieg gegen den Terrorismus“ wurde vielerorts ein Ausnahmezustand geschaffen, in dem Freiheitsrechte systematisch zurückgeschraubt wurden. Diese Befunde sind nicht zuletzt angesichts aktueller Entwicklungen in der Pandemiebekämpfung eine Mahnung daran, rechtsstaatliche Grundsätze nicht voreilig und unreflektiert aufzugeben. 

+++ Pressespiegel +++

Global Insider Newsletter (Politico)

„Die Freiheitsrechte bleiben eingeschränkt“ (Tagesspiegel)

„So hat 9/11 das Leben verändert“  (Stuttgarter Nachrichten)

„20 Jahre 9/11 - zum Jahrestag der Anschläge“ (Bundeswehr-Journal)

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